Kinderschutzgesetz
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) sind erstmals verbindliche Maßnahmen für die freien Träger der Jugendarbeit festgeschrieben worden (u.a. der Ausschluss von einschlägig vorbestraften Personen aus der Jugendarbeit mittels Einsichtnahme in Führungszeugnisse). Deren Umsetzung auf lokaler Ebene bedarf eines dauerhaften Prozesses der Beschäftigung mit Präventionsmaßnahmen zur Kindeswohlgefährung und sollte mit den Führungszeugnissen erst anfangen. Vielmehr ist die Entwicklung eines umfassenden Schutzkonzeptes für den eigenen Jugendverband und dessen laufende Umsetzung die große Herausforderung, die aber auch die Chance einer deutlichen Professionalisierung mit sich bringt.
Die Jugendringe im Kreis Stade haben mit den Jugendämtern gemeinsam eine Reihe vor Vorarbeiten zur Umsetzung des BKiSchG im Landkreis geleistet (u.a. durch die Ausarbeitung von Mustern und die Zusammenstellung relevanten Materials), aber auch laufend werden durch Fortbildungs- und Beratungsangebote Hilfestellungen für die Bewältigung der durch das neue Gesetz gestellten Aufgabe bereit gehalten.