Zuschüsse für Ferienfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Jugendleiteraus- und fortbildungen usw. werden von den Jugendämtern im Landkreis Stade für offene (d.h. nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebundene) Fahrten gezahlt.
Voraussetzung ist
(i) die Abgabe des Jahresmeldebogens
(ii) die Begleitung durch geschulte Jugendleiter mit gültiger Juleica
(iii) Welche Maßnahmen im welchem Umfang gefördert werden, regelt die Förderrichtlinie der Jugendarbeit (s.u.), die für den gesamten Landkreis weitestgehend einheitlich gilt.
Allgemeines Antragsformular
für u.a. Ferienfahrtenzuschüsse
Vordruck für eine Teilnehmerliste
wichtig: Unterschrift und Stempel der Unterkunft
Vordruck für die Ein- und Ausgaben
eigene Aufstellungen sind weiterhin zulässig, sollten aber mindestens den gleichen Informationsgehalt aufweisen
Förderrichtlinien für die Jugendarbeit
Überblick der Änderungen
alte Fassung 2020 -> neue Fassung 2021
4Generation ist das Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Projekte in der Jugendarbeit im Zeitraum 2021-2025 und stellt einfach und unbürokratisch Geld zur Verfügung, um neue Ideen für die Jugendarbeit in den Bereichen Vielfalt, Beteiligung und Engagement & Experimentelles kurzfristig umzusetzen.
4Generation fördert Projekte von Jugendlichen für Jugendliche in den drei Förderbereichen. Die Projekte werden von der Projektidee über die Durchführung bis hin zur Abrechnung und Dokumentation eigenständig von euch engagierten ehrenamtlichen jungen Menschen vor Ort in den Einrichtungen und Verbänden der Jugendarbeit verantwortet.
Die Laufzeit beträgt für die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase mindestens 3 und höchstens 24 Monate.
Innerhalb dieser Zeitspanne steht dem Projekt eine Fördersumme von 1.500€ bis maximal 10.000€ Euro pro Laufzeitjahr zur Verfügung.
SJR-Kommentar: die Projekte sind für Jugendgruppen absolut interessant, nicht zuletzt weil einfach zu beantragen und finanziell sehr attraktiv!
Im Geschäftsgebiet der Sparkasse Stade-Altes Land fördert die Stiftung Projekte für folgende Zwecke:
Förderanträge können schriftlich an die
Stiftung Sparkasse Stade-Altes Land
Pferdemarkt 11a
21682 Stade
Telefon 04141 490-191
E-Mail info@spk-sal.de
gerichtet werden.
Förderung von regionalen Projekten und gemeinnützigen Projekten. Grundsätzlich fördert die Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade im Landkreis Stade in ihrem Geschäftsgebiet Projekte in den Bereichen:
Antragsstichtage: 01.04. und 01.10. jeden Jahres
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, deren Wohnsitz oder Geschäftssitz im Tätigkeitsgebiet der Alles Gute-Stiftung der Kreissparkasse Stade liegt.
Fördert nachhaltig angelegte Projekte u.A. in den Bereichen Bildung, Umwelt und Soziales.
Mit dem Town & Country Stiftungspreis werden gemeinnützige Einrichtungen aus Deutschland, die sich für körperlich, geistig und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen, mit Förderbeträgen unterstützt.
Antragstellung jährlich Anfang des Jahres.
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt.
Konkret gibt es wechselnde Themen- und Länderfonds.
Die Jugendcrew ist ein eigenständiges Gremium von Jugendlichen: Wir vergeben ein fünfstelliges Budget der Heinrich-Dammann-Stiftung nach selbstgeschaffenen Förderkriterien.